AGB |
Sauter Elektronik GmbH
Ebingerstraße 53
72469 Meßstetten
Fon: 0 74 31 / 9 49 21-0
Fax: 0 74 31 / 9 49 21-48
E-Mail: info [at] sauter-elektronik.de
1. Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, wenn er von Firma Sauter
Elektronik GmbH (nachstehend Verkäufer genannt) schriftlich bestätigt ist
oder der Käufer die Lieferung widerspruchslos angenommen hat.
2. Preise
Alle Preisangaben, auch diejenigen der Auftragsbestätigungen sind freibleibend.
Alle Lieferungen erfolgen zu den im Lieferzeitpunkt allgemein geltenden
Preisen.
Die Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO, netto, verpackt und
versichert ab Lager Meßstetten.
3. Lieferzeit – Lieferung – Versand
Der Verkäufer wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten.
Sollte er in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann
zurücktreten, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von
mindestens 3 Wochen gestellt hat.
Bei Allocation (unvorhersehbare Lieferzeiten) unserer Lieferanten sind
unsererseits sämtliche Liefertermine sowie Preise unverbindlich. Es wird
deshalb jegliche Art von Haftung (wie z. B. Bandstillstand) durch unser
Unternehmen ausgeschlossen.
Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. nicht
rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen.
Der Verkäufer ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn er seinerseits
von seinen Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen
Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist. Darüber
hinaus ist er von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen
in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei
erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerungen
und Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten,
Frachten und dergleichen. In solchen Fällen ist der Verkäufer berechtigt,
nach seiner Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten
Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch
der Käufer kann verlangen, dass ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen
wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen
hat er innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung des Verkäufers, in
welcher der Verkäufer wegen veränderten Konditionen vom Vertrag zurücktritt,
dem Verkäufer gegenüber geltend zu machen.
Die Ware wird in Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt
der Lieferung üblich ist. Bei Bestellungen auf Abruf muss die Ware
innerhalb 12 Monaten ab Bestelldatum abgenommen sein.
Teillieferungen sind möglich. Jede Teillieferung ist ein Geschäft für sich,
Beanstandungen dieses Geschäfts sind ohne Einfluss auf die weitere
Abwicklung des Vertrages. Änderungen von Abrufterminen müssen 45
Tage vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der Verkäufer haftet nicht für
das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Im Übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware
zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann,
wenn der Verkäufer dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung
erteilt hat. Der Verkäufer haftet weiter nicht, wenn die gelieferte
Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen
Produkten als schadhaft hingenommen werden muss, schadhaft
ist. Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, dass schadhafte
Teile, außerhalb dem handelsüblichen Prozentsatz, zurückgegeben werden
können und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind. Jeglicher
sonstiger Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder
mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Funktionen der Schaltungen/Geräte, die beim Kunden entwickelt worden
sind und somit im Schadensfall auch deren Ausfälle, übernehmen
wir keinerlei Garantie.
4. Mängelrüge
Mängelrügen müssen 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei dem
Verkäufer vorliegen.
Unterlässt der Käufer die frist- und formgemäße Anzeige, gilt die Ware
als genehmigt. Beanstandete Ware ist auf Anforderung des Verkäufers
kostenfrei zurückzusenden. Ist die Rüge begründet, wird nach Ermessen
des Verkäufers Ersatz geliefert oder Gutschrift erteilt. Schadenersatz- und
sonstige Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Wandlung,
Minderung oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Durchdie Mängelrüge wird die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht berührt.
Baugruppen, die nur sichtkontrolliert und keinem Incircuit Test und/oder
elektrischen Prüfung unterzogen werden, sind Ausfallquoten bis zu 10%
akzeptabel.
Auch für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für solche, die durch die
Ware des Verkäufers beim Käufer oder bei Dritten durch Lagerung, Verarbeitung,
Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung entstehen, sind
Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Käufers ausgeschlossen.
Jegliche Anerkennung oder Zusage im Zusammenhang mit einer Mängelrüge
ist nur dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich und von der
Geschäftsführung unterschrieben, erteilt wurde.
5. Zahlung
Grundsätzlich gelten folgende Zahlungsbedingungen, wenn nichts anderes
vereinbart wurde: Innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2%
Skonto, 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto Kasse.
Die Hereingabe von Wechseln bedarf in jedem Falle einer vorherigen
schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Regulierung. Bei
Hereingabe von Wechseln wird kein Skonto gewährt. Schecks, Eigenakzepte
und Kundenwechsel werden unter den üblichen Vorbehalten gutgeschrieben;
sofern nicht die Annahme vom Verkäufer abgelehnt wird. Bankübliche
Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen in Höhe von 2% p. a. über den jeweils geltenden
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, mindestens jedoch
5% p. a.; ebenso sonstige Spesen und Kosten. Stehen mehrere Forderungen
offen, so werden Zahlungen, soweit dies vom Verkäufer nicht
anders bestimmt ist, auf die jeweils ältesten Forderungen nebst Nebenkosten
verrechnet. Sind früher fällige Rechnungen noch nicht bezahlt, so
ist ein Abzug von Skonto von neueren Rechnungen unzulässig. Für den
Fall, dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Verzug gerät, ist der
Verkäufer berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur noch gegen
Nachnahme/Barbezahlung auszuführen. Falls der Käufer eine solche
Nachnahme nicht einlöst, kann der Verkäufer die Ware anderweitig auf
Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei im
Übrigen der Verkäufer alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten
bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen
dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten
Kaufpreis.
6. Eigentumsvorbehalt und Abtretung
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten
Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen
mit dem Käufer vor. Die Forderungen des Käufers
aus dem Weiterverkauf werden bereits mit Vertragsabschluss an den Verkäufer
abgetreten. Der Käufer ist zum Weiterverkauf nur mit der Maßgabe
berechtigt, dass die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf
auf den Verkäufer übergeht. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter
auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, die im Eigentum des Verkäufers
stehenden Waren getrennt von anderen Waren zu lagern und als Eigentum
des Verkäufers zu kennzeichnen. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer
bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr
als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch
die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur
Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
7. Exportbestimmungen
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Export von Produkten, welche
den Embargo-Bestimmungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz der BRD,
Cocom Richtlinien sowie den amerikanischen Ausfuhr- und Kontrollbestimmungen
unterliegen, der Genehmigung der jeweiligen Behörde bedürfen.
Der Gebrauch mit Embargo gekennzeichneten Ware ist von den
zuständigen Behörden nur für die BRD genehmigt. Die Wiederausfuhr ist
ohne Ausfuhrgenehmigung verboten. Der Besteller ist für die Einhaltung
der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.
8. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Albstadt-Ebingen. Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist Meßstetten.