AGB

1. Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, wenn er von Firma Sauter Elektronik GmbH (nachstehend Verkäufer genannt) schriftlich bestätigt ist oder der Käufer die Lieferung widerspruchslos angenommen hat.


2. Preise

Alle Preisangaben, auch diejenigen der Auftragsbestätigungen sind freibleibend. Alle Lieferungen erfolgen zu den im Lieferzeitpunkt allgemein geltenden Preisen. Soweit zwischen Vertragsschluss und vertraglich vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen, ist der Verkäufer auf Grund gestiegener Kosten berechtigt, dem Käufer den zum Zeitpunkt des Versands gültigen Verkaufspreis der Ware zu berechnen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto ab Lager Meßstetten.


3. Lieferzeit – Lieferung – Versand

Der Verkäufer wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte er in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gestellt hat. Bei Allocation (unvorhersehbare Lieferzeiten) unserer Lieferanten sind unsererseits sämtliche Liefertermine sowie Preise unverbindlich. Es wird deshalb jegliche Art von Haftung (wie z. B. Bandstillstand) durch unser Unternehmen ausgeschlossen. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen. Der Verkäufer ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn er seinerseits von seinen Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist. Darüber hinaus ist er von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerungen und Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und dergleichen. In solchen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann verlangen, dass ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen hat er innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung des Verkäufers, in welcher der Verkäufer wegen veränderten Konditionen vom Vertrag zurücktritt, dem Verkäufer gegenüber geltend zu machen. Die Ware wird in Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Bei Bestellungen auf Abruf muss die Ware innerhalb 12 Monaten ab Bestelldatum abgenommen sein. Teillieferungen sind möglich. Jede Teillieferung ist ein Geschäft für sich, Beanstandungen dieses Geschäfts sind ohne Einfluss auf die weitere Abwicklung des Vertrages. Änderungen von Abrufterminen müssen 45 Tage vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der Verkäufer haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat. Der Verkäufer haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muss, schadhaft ist. Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, dass schadhafte Teile, außerhalb dem handelsüblichen Prozentsatz, zurückgegeben werden können und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind. Jeglicher sonstiger Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für Funktionen der Schaltungen/Geräte, die beim Kunden entwickelt worden sind und somit im Schadensfall auch deren Ausfälle, übernehmen wir keinerlei Garantie.


4. Mängelrüge

Mängelrügen müssen 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Verkäufer vorliegen. Unterlässt der Käufer die frist- und formgemäße Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware ist auf Anforderung des Verkäufers kostenfrei zurückzusenden. Ist die Rüge begründet, wird nach Ermessen des Verkäufers Ersatz geliefert oder Gutschrift erteilt. Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Durchdie Mängelrüge wird die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht berührt. Baugruppen, die nur sichtkontrolliert und keinem Incircuit Test und/oder elektrischen Prüfung unterzogen werden, sind Ausfallquoten bis zu 10% akzeptabel. Auch für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für solche, die durch die Ware des Verkäufers beim Käufer oder bei Dritten durch Lagerung, Verarbeitung, Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung entstehen, sind Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Jegliche Anerkennung oder Zusage im Zusammenhang mit einer Mängelrüge ist nur dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich und von der Geschäftsführung unterschrieben, erteilt wurde.


5. Zahlung

Grundsätzlich gelten folgende Zahlungsbedingungen, wenn nichts anderes vereinbart wurde: Innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto, 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto Kasse. Die Hereingabe von Wechseln bedarf in jedem Falle einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Regulierung. Bei Hereingabe von Wechseln wird kein Skonto gewährt. Schecks, Eigenakzepte und Kundenwechsel werden unter den üblichen Vorbehalten gutgeschrieben; sofern nicht die Annahme vom Verkäufer abgelehnt wird. Bankübliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% p. a. über den jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, mindestens jedoch 5% p. a.; ebenso sonstige Spesen und Kosten. Stehen mehrere Forderungen offen, so werden Zahlungen, soweit dies vom Verkäufer nicht anders bestimmt ist, auf die jeweils ältesten Forderungen nebst Nebenkosten verrechnet. Sind früher fällige Rechnungen noch nicht bezahlt, so ist ein Abzug von Skonto von neueren Rechnungen unzulässig. Für den Fall, dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur noch gegen Nachnahme/Barbezahlung auszuführen. Falls der Käufer eine solche Nachnahme nicht einlöst, kann der Verkäufer die Ware anderweitig auf Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei im Übrigen der Verkäufer alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis.


6. Eigentumsvorbehalt und Abtretung

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer vor. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf werden bereits mit Vertragsabschluss an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist zum Weiterverkauf nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf den Verkäufer übergeht. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren getrennt von anderen Waren zu lagern und als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
 

7. Exportbestimmungen

Wir machen darauf aufmerksam, dass der Export von Produkten, welche den Embargo-Bestimmungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz der BRD, Cocom Richtlinien sowie den amerikanischen Ausfuhr- und Kontrollbestimmungen unterliegen, der Genehmigung der jeweiligen Behörde bedürfen. Der Gebrauch mit Embargo gekennzeichneten Ware ist von den zuständigen Behörden nur für die BRD genehmigt. Die Wiederausfuhr ist ohne Ausfuhrgenehmigung verboten. Der Besteller ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.


8. Erfüllungsort – Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Albstadt-Ebingen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Meßstetten.

 

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